Kein Aprilscherz: Das Verwaltungsgericht Wien hat der Klage der FPÖ stattgegeben. Interessant ist jedenfalls die Art und Weise, wie die Begründung zustande gekommen ist.
Hier der Link zu dem PDF: Rechtssprechung
und hier ein Auszug daraus:
[…] Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“,
„Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses
Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der
Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users
2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR)
for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der
Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger
„Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die
„Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der
Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht
nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene
Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von
PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen,
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welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut
getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem
Erfinder der PCR-Tests, … ( https://www.youtube.com/watch?…). Mutatis
mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und
daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen
aussagt.
Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E.,
Alexander, D., Garnett, L., … & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe
acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical
Infectious Diseases, 71(10), 2663-2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein
vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu
geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.[…]