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Mit und an Covid-19 verstorben ist dasselbe: „Wir haben die Definition von der europäischen Seuchenbehörde. Jeder der in den vergangenen 28 Tagen mit Covid-19 infiziert wurde, muss als Todesfall angegeben werden“, sagt Franz Allerberger, Gesundheitsabteilungsleiter bei der AGES im Ö1 Morgenjournal.